
MULTIRISIKOVERSICHERUNG
VERTRAG N° 78 373 773/8
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LEISTUNGEN |
BETRÄGE
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BEFÖRDERUNG ZUM ABREISEORT
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maximal 900 € pro Person |
STORNO ALLES AUSSER
A)
Storno (aus medizinischen Gründen) B)
Storno alles ausser (medizinischen Gründen) Selbstbehalt pro Person Selbstbehalt Mindestgebühr pro Person |
gemäss der Stornogebührentabelle Maximal 6 100 € pro Person Und 30 500 € pro Ereignis kein Selbsbehalt 20% des Reisepreises 50 € bei allen anderen Fällen |
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FLUGVERSPÄTUNG
Charter- und Linienflüge, -
mehr als vier Stunden Verspätung -
mehr als sechs Stunden Verspätung mehr als acht Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 50 € Rückerstattung von 75 € Rückerstattung von 100 € |
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GEPÄCK Wertgegenstände : Selbstbehalt pro Akte
Verspätete Gepäckauslieferung |
1 500 € 50% des Garantiebetrages 45 € 300 € |
ASSISTENZ RüCKTRANSPORT
- Rücktransport oder Krankentransport -
Begleitung während des Rücktransports oder des Krankentransports -
Anwesenheit im Falle eines Krankenhausaufenthaltes -
Verlängerung des Hotelaufenthaltes -
Hotelkosten -
Zusätzliche Rückvergütung von ausgelegten
medizinischen Behandlungskosten: Arzthonorare,
Chirugische Behandlung, Kosten für Medikamente
und Krankenhausaufenthalt im Ausland -
Erweiterung : USA/KANADA/ASIEN/AUSTRALIEN Selbstbehalt pro Akte
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Kosten für zahnärztliche Behandlung - Transport der Leiche im Todesfal
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Vorzeitige Rückkehr -
Such- und Bergungskosten -
Rechtsbeistand im Ausland
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Medikamentenversand -
Nachrichtenübermittlung |
entstehende Kosten Transportkosten Transportkosten +Hotelkosten 80 € pro Tag/max. 10 Tage Hotelkosten 80 € pro Tag/max. 10 Tage
50 000 €
150 000 €
150 € entstehende Kosten 2 500 € Transportkosten 4 000 € pro Person
8 000 € pro Ereignis
1 500 € 7 500 € Versandkosten |
PRIVATE HAFTPFLICHT
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Personen – und Sachschäden -
Sachschäden und Immaterielle Schäden Selbstbehalt pro Akte
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4 500 000 € 75 000 € 80 € |
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REISEABBRUCHKOSTEN |
Zeitanteilige Erstattung der nicht beanspruchten Reiseleistungen im Falle eines frühzeitigen Reiseabbruchs
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VERSICHERUNGSBEGINN |
VERSICHERUNGSENDE |
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Stornierung/Beförderung zum Abreiseort : Am Tag des Vertragsabschlusses Andere Leistungen : am Abreisetag - Am vereinbarten Treffpunkt des Veranstalters |
Stornierung/Beförderung zum Abreiseort : Abreisetag, Treffpunkt der Gruppen (Hinfahrt) Autres garanties : am Rückreisetag (Ort der Zerstreung der Gruppen) |
Die untenstehenden Leistungen beziehen sich auf die gesamte Dauer des Aufenthaltes und gelten maximal 90 Tage ab dem Reiseantritt, die Rechnung des Reiseveranstalter dient als Vorlage.
Damit der Versicherungsschutz für die Stornierung der Reise gültig ist , muss der Vertrag gleichzeitig bei der Buchung oder vor dem Beginn der Stornogebührentabelle unterzeichnet werden.
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Wie jeder Versicherungsvertrag erläutert dieser Vertrag gegenseitige Rechte und Pflichten. Er unterliegt den bestehenden Versicherungsgesetzen. Diese Rechte und Pflichten sind auf den folgenden Seiten aufgeführt.
Die Klausel « Alles ausser » betrifft ausschliesslich die Reisestornoversicherung
DEFINITIONEN
VERSICHERTER
die durch diesen Vertrag versicherten Personen werden mit "Sie" bezeichnet unter der Bedingung, dass sie in Europa (EU,Schweiz, Norwegen und dem Fürstentum Monaco) ihren ständigen Wohnsitz haben.
VERSICHERUNG / REISEASSISTENZUNTERNEHMEN
GAN Eurocourtage wird mit "wir" bezeichnet.
KRANKHEIT / UNFALL
Eine von einem Arzt festgestellte Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die medizinische Behandlung erfordert und die Ausübung einer beruflichen Aktivität verbietet.
Unter "EUROPA"versteht man die Länder der europäischen Union, die Schweiz, Norwegen und das Fürstentum Monaco.
SELBSTBEHALT
Anteil, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
WOHNORT
Unter Wohnort versteht man den ständigen Hauptwohnsitz : Ihr Wohnsitz muss in Europa (Länder der europäischen Union, Schweiz, Norwegen und das Fürstentum Monaco) sein.
FAMILIENANGEHÖRIGE
Unter Familienangehörigen versteht man den Ehegatten, ein Kind, einen Bruder oder eine Schwester, den Vater, die Mutter, die Schwiegereltern, die Grosseltern, die Enkelkinder, Schwager und Schwägerinnen, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, und im Todesfalle von einem Onkel, einer Tante, einer Nichte oder eines Neffen.
KÖRPERLICHE SCHÄDEN
Alle körperlichen Schäden, die eine Person erleiden kann und die daraus entstehenden Konsequenzen.
MATERIELLE SCHÄDEN
Jede Verletzung, Zerstörung, Beschädigung oder Verlust einer Sache oder einer Substanz sowie jede körperliche Verletzung eines Tieres.
IMMATERIELLE FOLGESCHÄDEN
Alle finanziellen Verluste, die eine Folge der Entziehung eines Anspruches oder eines Rechtes sind, sowie der Abbruch der von einer Person oder einem Haus oder einer möblierten Wohnung gelieferten Leistung, oder der Verlust eines Gewinns, der die direkte Folge der garantierten körperlichen und materiellen Schäden ist.
Das ist der Versicherungsschutz, den Sie für den Flug im Rahmen der Garantiet « Flugverspätung » unterzeichnet haben.
Falls der Flug 24 Stunden vor der Abfahrt gestrichen wird, zahlt die Versicherung im Rahmen der Garantie « Flugverspätung » den Ersatzflug.
ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DER FLUG-GARANTIE
Der Versicherungsschutz ist auf Flüge mit einer maximlalen Gültigkeitsdauer von 90 Tagen beschränkt.
FLUGVERSPÄTUNG
Das ist die verspätete Ankunft des Fluges am Reiseziel. Falls der ursprüngliche Flug 24 Stunden vor der Abfahrt gestrichen wird, ist die Flugverspätung der Unterschied zwischen der Ankunftszeit des Ersatzfluges am Zielort und der ursprünglich vorhergesehenen Ankunftszeit des gestrichenen Fluges.
URPRÜNGLICH VORHERGESEHENE ABFLUGZEIT :
-
Für Charterflüge (Hinflug) : die auf dem Flugticket angegebene Abflugzeit (Hinflug),
- Für Charterflüge (Rückflug) : die Abflugzeit, die Ihnen vom Reiseorganisator mitgeteilt worden ist,
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Für Linienflüge : die von der Fluggesellschaft angegebenen Abflugzeiten.
BÜRGERKRIEG :
Unter Bürgerkrieg versteht man einen bewaffneten Konflikt auf dem Gebiet eines einzigen Staates zwischen mehreren inländischen Gruppen, sowie eine bewaffnete Rebellion, eine Revolution, einen Aufstand, einen Staatsstreich, die Einführung des Standrechts oder die Schliessung der Grenzen durch die Militärbefehlshaber.
KRIEG GEGEN AUSLÄNDISCHE MÄCHTE :
Unter Krieg gegen ausländische Mâchte versteht man eine bewaffnete Auseinandersetzung zweier fremder Staaten, sowie jede Invasion oder jeden Belagerungszustand.
ÖRTLICHER GELTUNGSBEREICH DES VERTRAGES ?
Die im Rahmen dieses Vertrages aufgeführten Garantien und Leistungen gelten weltweit.
ZEITLICHER GELTUNGSBEREICH DES VERTRAGES
?
Der Versicherungsschutz gilt während der Reisezeit, die auf der vom Reiseveranstalter ausgestellten Rechnung, aufgeführt ist.
In keinem Falle kann die Dauer des Versicherungsschutzes drei Monate ab dem Reiseantritt überschreiten.
Der STORNOSCHUTZ beginnt am Tag der Reisebuchung und endet am Tag des Reiseantritts (Hinfahrt).
WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN ?
Kein Versicherungsschutz besteht sofern der Versichungsschaden folgende Ursachen hat :
. Epidemien, Naturkatastrophen und Umweltverschmutzung ;
. Bürgerkrieg oder Krieg, Massenaufstände, Unruhen, Streiks ;
. Bei freiwilliger Teilnahme des Versicherten an Unruhen oder Streiks ;
. Zerstörung des Atomkerns oder sonstige ionisierende Strahlung ;
. Alkoholkonsum, Trunkenheit, Einnahme von Medikamenten, Drogen, Rauschmittel, für die kein ärztliches Rezept vorliegt ;
. Wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben ;
. Duelle, Wetten, Straftaten, Rauferei (ausser legitime Selbstverteidigung) ;
. Das Ausüben folgender Sportarten : Bobsleigh, Skeleton, Bergsteigen, Rodelwettkampf, Luftsportarten ausser Parasailing und ebenfalls die Sportarten, die im Rahmen einer Telnahme am Training für Turniere oder offizieller Wettkämpfe von einem Sportverband organisiert sind.
. Abwesenheit von Risiken.
Die Klausel « ALLES AUSSER » gilt nicht für die folgenden Versicherungsleistungen : Gepäck, Beförderung zum Abreiseort, Rücktransport und Assistenz, Privathaftpflicht und vorzeitiger Reiseabbruch.
WIE WIRD DIE HÖHE IHRER ENTSCHÄDIGUNG ERRECHNET ?
Wenn die Höhe der Entschädigung nicht mit gegenseitigen Einverständniss festgelegt werden kann, wird sie von einem Experten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Rechte bestimmt..
Jeder von uns wählt einen Experten aus. Falls die Experten sich nicht einigen können, wird ein dritter Expert hinzugezogen und die Mehrheit der Stimmen entscheidet über die Höhe der Entschädigung.
Falls einer von uns keinen Experten wählt, oder die zwei Experten sich nicht über die Wahl eines dritten Experten einigen können, so wird der Expert vom Präsidenten des « Tribunal de Grande Instance » ernannt. Die Vertragspartner tragen jeweilig die Kosten und Honorare der Sachverständigen, und im gegebenen Fall die Hälfte der Kosten und Honorare des dritten Sachverständigen.
WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER ENTSCHÄDIGUNG ?
Die Auszahlung erfolgt in einen Zeitraum von 15 Tagen, wenn die Leistungspflicht im Grunde und in der Höhe festgestellt worden ist, entweder mit gegenseitigem Einverständniss oder durch ein Gerichtsurteil.
WAS SIND DIE OBLIEGENHEITEN IM FALLE EINER REKLAMATION ?
Falls Probleme auftreten, müssen Sie ihre Reklamation an folgende Adresse schicken :
Direction des Relations avec les
consommateurs
8-10, rue d’Astorg
75383 PARIS cedex 08
Wenn die Meinungsverschiedenheit nach der Antwort unserer Gesellschaft andauert, können Sie den « Médiateur de la Fédération Française des Sociétés d'Assurances » um Rat bitten. Seine Adresse wird Ihnen auf Anfrage von der obenstehenden Adresse gegeben.
SUBROGATION
Nach der Zahlung Ihres Schadensersatzes und ausser der Entschädigung, die in Ihrem Vertag als Reiseunfallgarantie stipuliert wird, können wir ebenfalls Anspruch auf erhaltene Rechte, die Sie gegen Verantwortliche Dritte erhoben haben, erfordern. Die Höhe dieser Subrogation ist gleich der an Sie gezahlten Entschädigung oder der Ihnen gelieferten Leistungen und kann diese nicht überschreiten.
WAS IST DIE VERJÄHRUNGSFRIST ?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum des Autretens des Versicherungsfalles unter den vom « Code des Assurances » aufgeführten Artikeln L. 114-1und L. 114-2..
WAS SIND DIE AUSSCHLÜSSE BEIM EINTRETEN HÖHERER GEWALT ?
Wir können für unterlassene Leistungen in den folgenden Fällen nicht haftbar gemacht werden : Bürgerkriege, Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Instabilität, Massenaufstände, Aufruhr, terroristische Angriffe,Represalien, Einschränkung im freien Personen- oder Güterverkehr, Streiks, Explosionen, Naturkatastrophen, nukleare Unfälle und Verspätungen bei der Ausführung von Dienstleistungen, die diese Ursachen zum Ursprung haben.
REISESTORNO ALLES AUSSER
WELCHE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN BIETEN WIR ?
Wir erstatten Anzahlungen oder Summen, die von dem Reiseveranstalter verlangt worden sind, gemäss der Stornotabelle und nach Abzug der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung ( die Bearbeitungsgebühren, die Visagebühren, die Versicherungskosten und die Flughafensteuer sind von der Rückerstattung ausgeschlossen) im Falle einer Stornierung vor dem Reiseantritt.
IN WELCHEM FALL SCHREITEN WIR EIN ?
In den unten aufgeführten Fällen schreitet unsere Versicherung ein (andere Gründe sind vom Vertrag ausgeschlossen).
A) SCHWERE KRANKHEIT, SCHWERER UNFALL ODER TODESFALL
( einschliesslich Rezidiv, Verschlimmerung einer chronischen oder vorher schon existierenden Krankheit und deren Folgeerkrankungen, die Spätfolgen eines Unfalls, der vom dem Unterschreiben des Versichungsvertrages stattgefunden hat). Der Versicherungsfall tritt ein, wenn folgende Personen von diesen Ereignissen betroffen sind :
- die versicherte Person und deren rechtlicher Ehepartner;
-
Ihre Vorfahren oder Nachfahren bis zum zweiten Grad und/oder die ihres Ehepartners;
-
Ihre Geschwister, Schwager, Schwägerinnen, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter; Schwiegermutter oder Schwiegervater im Todesfalle ihres Onkels, ihrer Tante, ihrer Nichten oder Neffen.
- Ihr beruflicher Vertreter, falls sein Name im Vertrag erwähnt wird,
-
Ihr gesetzlicher Vormund,
-
Die von Ihnen beherbergte Person,
- Die von Ihnen während der Reise beauftragte Person :
. zur Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder, unter der Bedingung, dass ihr Name bei der Unterzeichnung des Vertrags erwähnt wird;
. zur Betreuung einer behinderten Person, unter der Bedingung, dass sie von Ihnen beherbergt wird und ihr Name bei der Unterzeichnung des Vertrages erwähnt wird;
In den oben aufgeführten Fällen wird kein Selbstbehalt von der Entschädigung abgezogen.
Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn die Krankheit oder der Unfall es dem Versicherten nicht erlaubt, die Wohnung zu verlassen, ärztliche Behandlung erfordert und das Ausüben jeglicher beruflicher Aktivität verbietet..
KOMPLIKATIONEN WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT
-
die, das Ausüben einer beruflichen Aktivität strengsten verbieten oder sonstiges und unter der Bedingung, dass die Schwangerschaft nicht seit mehr als sechs Monaten vorliegt.
Oder
-
dass die Art der Reise nicht für Ihren Zustand geeignet ist unter der Bedingung, dass Sie keine Kenntniss von Ihrer Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Reise hatten.
B ) Der Versicherungsschutz besteht ebenfalls für alle anderen Stornierungsgründe, wenn infolge eines unvorhersehbaren , gerechtfertigten
Unter einem unvorhersehbaren Ereignis verstehen wir ein Ereignis, das weder Sie noch einer Ihrer Familienangehörigen vorsätzlich hervorgerufen hat. Dieses Ereignis darf nicht zu den Ausschlüssen dieses Vertrages zählen und es muss Ihnen am Tag der Vertagsunterzeichnung noch unbekannt sein und von einer externen plötzlich auftretenden Ursache ausgelöst worden sein.
A UND B STORNIERUNG DURCH EINE BEGLEITPERSON
(maximal 9 Personen) ), die zur gleichen Zeit die Buchung durchgeführt haben und durch diesen Vertrag versichert sind. Unter der Voraussetzung, dass dem Versicherungsfall, eine der obenstehen Ursachen zu Grunde liegt. Falls die Person die Reise alleine antreten will, muss Sie die zusätzlichen Kosten tragen.
AUSSCHLÜSSE
Zusätzlich zu den unter der Rubrik " WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN" aufgeführten Ausschlüssen, besteht kein Versicherungsschutz bei folgenden Gründen der Stornierung :
- Krankheiten oder Unfälle, die vorher festgestellt worden sind, ein Rezidiv, eine Verschlimmerung oder eine Krankenhauseinweisung zwischen dem Datum der Buchung der Reise und dem Datum der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages.
-
Alle Umstände, die Ihrem Reiseverlauf schaden könnten ;
-
Die Tatsache, dass das Auswärtige Amt von Ihrem Reiseziel abrät ;
-
Jedes Ereignis, für das der Touroperator gemäss der französischen Gesetze N°92-645 vom 13 Juli 1992 verantwortlich gemacht werden könnte.
WELCHE BETRÄGE ERSTATTEN WIR ?
Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten vom Tag des Eintritts des Versicherungsfalles an, gemäss der Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Reiseveranstalters und mit einer vertraglich festgelegten maximalen Summe für die Kostenrückerstattung und einem Selbstbehalt (siehe Tabelle der Kostenrückerstattung).
WELCHE FRIST MÜSSEN SIE ZUR MELDUNG DES VERSICHERUNGSFALLES EINHALTEN ?
1/ Nach Auftreten der ersten Symptome der Krankheit oder nach dem Eintreten des Versicherungsfalles sind Sie verpflichet SOFORT Ihren Reiseveranstalter zu informieren.
Falls Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt die Reise bei Ihrer Reiseagentur oder Ihrem Reiseveranstalter stornieren, erstatten wir Ihnen nur die Stornokosten, die bei Auftreten der ersten Symptome der Krankheit oder des Unfalles gemäss der Stornokostentabelle des Reiseveranstalters, fällig waren. (siehe Allgemeine Verkaufsbedingungen des Reiseveranstalters).
2/ Falls der Schaden uns nicht direkt von der Reiseagentur oder dem Veranstalter gemeldet wird, sind Sie verpflichtet uns den Versicherungsfall in einem Zeitraum von fünf Arbeitstagen nach Eintritt des Versicherungsfalles zu melden. Zu diesem Zweck füllen Sie das diesem Versicherungsvertrag beigefügte Formular zur Schadenserklärung aus.
WAS SIND IHRE OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLES ?
Die versicherte Person hat folgende Unterlagen mit der Schadenserklärung einzureichen :
-
Bei einer Krankheit oder einem Unfall, ein medizinisches Attest und/oder die Krankenhauseinweisung. Diese Dokumente müssen die Ursache, die Art und die Ernsthaftigkeit und die vorhersehbaren Folgen der Krankheit oder des Unfalls beschreiben,
- Bei Tod eine Sterbeurkunde und ein Auszug aus dem Geburtsregister,
- In allen anderen Fällen Belege oder andere Beweisstücke.
Alle Dokumente oder medizinische Atteste und Berichte, die für Ihren Versicherungsfall notwendig sind, sowie der von Ihrem Arzt ausgefüllte medizinische Fragebogen müssen in dem von uns beigefügten, vorgedruckten Umschlag an den Vetrauensarzt geschickt werden. Diesen vorgedruckten Umschlag senden wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Schadenserklärung zu..
Falls Sie nicht im Besitz der erforderlichen Dokumente sind, müssen Sie diese von Ihrem behandelnden Arzt anfordern und uns diese in dem vorgedruckten Umschlag senden. Zu diesem Zweck müssen Sie Ihren Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbinden. Das Gleiche gilt für den behandelnden Arzt, der Ihnen ärztliche Atteste für die Stornierung ausgestellt hat. Bei Nicht Beachtung dieser Vorschriften verliert der Versicherte seinen Anspruch auf Versicherungsschutz.
Sie müssen uns ebenfalls alle Auskünfte oder Dokumente, die zur Prüfung und Klärung Ihres Versicherungsfalles notwendig sind, übermitteln.
Insbesondere :
- Alle Fotokopien von ärztlichen Rezepten für Medikamente, Laboruntersuchungen oder sonstigen Untersuchungen und alle Dokumente, die deren Ausführung bescheinigen. In Frankreich müssen Sie zusätzlich die Vignetten der verschriebenen Medikamente liefern.
- Die Abrechnungen der Krankenkassen oder eines ähnlichen Versicherungsträgers, um die Erstattung der Kosten und die Zahlung des Krankengeldes zu bescheinigen,
- Das Original der bezahlten Rechnung der gebuchten Reise, das Ihnen der Reiseveranstalter ausgestellt hat,
- Die Nummer Ihres Versicherungsvertrages,
- Das Anmeldeformular für die gebuchte Reise, das von der Reiseagentur oder dem Veranstalter ausgestellt wurde,
- Im Falle eines Unfalls müssen Sie uns über die Ursachen und die Umstände informieren und uns die Namen und Adressen der Verantwortlichen sowie gegebenenfalls der Zeugen mitteilen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Vertragsabschluss mit der Begutachtung des Versicherungsfalles durch unseren Vertrauensarzt einverstanden sind. Wenn Sie diese Begutachtung ohne berechtigten Grund ablehnen, verlieren Sie den Anspruch auf unsere Versicherungsleistungen.
BEFÖRDERUNG ZUM ABREISEORT
Beim Eintreten eines unvorhersehbaren Ereignises auf dem Weg zum Abreiseort oder zum vereinbarten Treffpunkt des Reiseveranstalters, auf das Sie keinen Einfluss haben und das Sie rechtfertigen können, und dass eine Verspätung verursacht, stellen wir Ihnen eine Fahrkarte für die Hinfahrt in Höhe von maximal 900 € pro Person zur Verfügung (falls Ihre Fahrkarte nicht mehr gültig ist), um Ihren Zielort zu erreichen.
Diese Garantie besteht nur, wenn Sie eine Zeitspanne von drei Stunden für das Erreichen Ihres Zielortes vorher eingeplant hatten.
Die Rückerstattung beschränkt sich auf die durch Ihre Stornierung entstandenen Kosten und kann diese nicht überschreiten.
FLUGVERSPÄTUNG
Unser Versicherungsschutz bietet eine Pauschalkostenrückerstattung bis zu den Höchstbeträgen, die in der Leistungsübersicht angegeben sind, im Falle einer Verspätung des garantierten Fluges.
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- mehr als vier Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 50 € |
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- mehr als sechs Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 75 € |
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- mehr als acht Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 100 € |
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- mehr als vier Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 50 € |
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- mehr als sechs Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 75 € |
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- mehr als acht Stunden Verspätung |
Rückerstattung von 100 € |
Bei einer Flugverspätung auf der Hin- und auf der Rückreise werden für beide Verspätungen Entschädigungen gezahlt.
-
Die Versicherung muss am Tage der Reisebuchung oder beim Kauf Ihres Flugtickets oder mindestens 24 Stunden vor dem Abflugtag des versicherten Fluges unterzeichnet werden,
-
Sie müssen die Versicherungsprämie bezahlt haben,
-
Ihr ständiger Wohnsitz muss in Frankreich (Mutterland), Korsika, Monaco, Andorra, der Schweiz, oder in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den französischen Überseegebieten “DOM TOM” sein,
-
Sie müssen den versicherten Flug angetreten haben.
WAS SIND DIE OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT EINES VERSICHERUNGSFALLES IM RAHMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES FLUGVERSPÄTUNG ?
Damit der Versicherungsschutz Flugverspätung gültig ist, vepflichtet sich die versicherte Person die Verspätung von der Fluggesellschaft oder von den Flughafenbehörden bescheinigen zu lassen, indem Sie das den ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN beigefügte Formular zur Schadenserklärung ausfüllen lässt. Dieses Formular wurde Ihnen bei der Unterzeichnung des Vertrages übergeben. Auf dem Formular muss die vorhergesehene Abflugzeit und die tatsächliche Abflugzeit des versicherten Fluges aufgeführt werden. Das Formular muss mit einem offiziellen Stempel von der Luftfahrtgesellschaft oder den Flughafenbehörden versehen werden.
Falls Sie diese Bedingung aus irgendwelchen Gründen nicht erfüllen können, wird zur Errechnung der Entschädigung die von der Reiseagentur oder die von der Fluggesellschaft angegebene Abflugszeit berücksichtigt..
Direkt nach Ihrer Rückkehr und spätestens bis zum darauffolgenden Monat, müssen Sie die Kopie Ihres Flugtickets, die Kopie der Rechnung Ihres versicherten Fluges und Ihrer Boardingkarte sowie die ausgefüllte Schadenserklärung an folgende Adresse senden :
WICHTIGER HINWEIS :
Falls Sie die oben aufgezählten Dokumente nicht vorweisen können, ist es für uns unmöglich die tatsächliche Verspätung des Flugzeuges festzustellen und somit können wir Ihnen keine Entschädigung zahlen. Im Falle einer vorsätzlichen Falschaussage oder bei der Vorlage gefälschter Dokumente entfällt der Versicherungsschutz.
-
Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten,
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Direkte oder indirekte Folgen einer Funktionstörung durch die jährliche Codierung, von der die Flughafenanlagen und die Fluggesellschaften betroffen sind,
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Bürgerkrieg oder Krieg gegen ausländische Mächte im Abreiseland, im Land des Tansfers oder im Ankunftsland des versicherten Fluges.
Gan Eurocourtage muss beweisen, das die Flugverspätung einen dieser aufgeführten Gründe zur Ursache hat. Eine Ausnahme besteht im Falle eines Krieges gegen ausländische Mächte, bei dem nach dem französischen Versicherungsgesetz der Versicherte beweisen muss, dass die Flugverspätung andere Ursachen als den Krieg gegen ausländische Mächte hat.
GEPÄCK
WELCHE LEISTUNGEN BIETEN WIR ?
Wir garantieren in Höhe des in der Leistungsübersicht angegebenen Betrages Ihr Reisegepäck, Ihre mitgenommenen persönlichen Gegenstände oder während der Reise gekauften Objekte ausserhalb Ihres Wohn- oder Zweitwohnsitzes gegen:
- Diebstahl,
- Vollständige oder teilweise Vernichtung,
- Verlust des Reisegepäcks während der Beförderung durch ein Transportunternehmen.
VERSPÄTETE AUSLIEFERUNG DES REISEGEPÄCKS
Wenn Ihr aufgegebenes Reisegepäck Ihnen am Ankunftsflughafen (auf dem Hinflug) nicht ausgeliefert wird und wenn es Ihnen mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden überreicht wird, erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Aufwendungen für Ersatzkäufe in Höhe des in der Leistungsübersicht angegebenen Betrages.
Jedoch sind diese Entschädigungen nicht mit anderen Entschädigungen des Versicherungsschutzes Gepäck kumulierbar.
WELCHE BESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN INNERHALB DIESES VERSICHERUNGSSCHUTZES ?
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Für Wertgegenstände, Perlen, Schmuck, Uhren und Pelze, die getragen werden, sowie Foto-, Film- und Videogeräte samt Zubehör, Jagdgewehre, Laptops, übersteigt der Erstattungswert keinesfalls 50% von der in der Leistungstabelle garantierten Versicherungssumme.
Zusätzlich sind die oben aufgeführten Objekte nur gegen Diebstahl versichert . Der Diebstahl dieser Objekte muss umgehend einer zuständigen Behörde gemeldet werden (Polizei, Gendarmerie, Transportgesellschaft, Bordkommissar, etc…) .
- Der Diebstahl von Schmuck ist NUR versichert, wenn der Schmuck getragen wird oder in einem Safe aufbewahrt wird.
- Der Diebstahl von Foto-, Film- und Videogeräten samt Zubehör ist NUR versichert, wenn diese Gegenstände von Ihnen getragen werden oder in einem Safe aufbewahrt werden.
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Falls Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug verreisen, sind Ihr Gepäck und Ihre persönlichen Gegenstände nur gegen Diebstahl versichert, wenn Sie diese Objekte in einem abgeschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum aufbewahren. Nur ein Einbruchsdiebstahl ist versichert..
Falls das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen oder Plätzen abgestellt wird, gilt der Versicherungsschutz nur zwischen 7h00 und 22h00.
Ausschlüsse
Zusätzlich zu den unter der Rubrik "WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN" aufgeführten Ausschlüssen, besteht kein Versicherungsschutz in folgenden Fällen :
. Diebstahl von Gepäck oder persönlichen Gegenständen, die unbeaufsichtigt in einem öffentlichen Ort oder in einem, für mehrere Personen zugänglichen Raum hinterlassen oder gelagert werden.,
. Diebstahl von Foto-, Film- und Videogeräten samt Zubehör, wenn diese Gegenstände nicht von Ihnen getragen werden oder nicht in einem abgeschlossenen Safe aufbewahrt werden. Deshalb entfällt der Versicherungsschutz wenn Sie diese Geräte einem Transportunternehmen anvertrauen. (Luft-, See-, Bahn- oder Strassentransportunternehmen),
. Vergessen oder Verlust (ausser durch ein Transportunternehmen) , Tausch,
. Diebstahl ohne Einbruch, der von einer zuständigen Behörde ordnungsgemäss festgestellt und protokolliert wird (Polizei, Gendarmerie, Transportunternehmen, Bordkommissar etc…),
. Unabsichtlich entstandene Schäden durch Ausrinnen von Flüssigkeiten, Fetten, Farbstoffen oder korrosiven Stoffen, die sich in Ihrem Reisegepäck befinden,
. Beschlagnahme von Gegenständen durch zuständige Behörden (Zoll, Polizei),
. Schäden, die durch Motten und/oder Nagetiere entstanden sind sowie durch brennende Zigaretten oder eine nicht glühende Wärmequelle,
. Diebstahl in einem Cabrio, einem Kombi oder einem anderen Fahrzeug ohne Kofferraum,
. Kollektionen und Warenmuster von Handelsvertretern,
. Diebstahl, Verlust , Vergessen oder Beschädigung von Bargeld, Dokumenten, Büchern, Fahrausweisen und Kreditkarten,
. Diebstahl, Verlust , Vergessen oder Beschädigung von Ausweispapieren: Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung, Fahrzeugpapiere und Führerschein,
. Diebstahl von Schmuck, wenn dieser nicht von Ihnen getragen wird oder nicht in einem abgeschlossenen Safe aufbewahrt wird. Deshalb entfällt der Versicherungsschutz wenn Sie den Schmuck einem Transportunternehmen anvertrauen. (Luft-, See-, Bahn- oder Strassentransportunternehmen),
. Diebstahl von Schmuck, wenn dieser nicht von Ihnen getragen wird oder nicht in einem abgeschlossenen Safe aufbewahrt wird,
. Bruch von zerbrechlichen Gegenständen wie Gegenstände aus Porzellan, Glas, Elfenbein, Keramik, Marmor
. Mittelbare Schäden wie die Einschränkung oder der Verlust der Nutzung,
. Die folgenden aufgeführten Gegenstände : Prothesen jeder Art, alle Apparaturen, Fahrräder, Anhänger, Wertpapiere, Gemälde, Brillen, Kontaktlinsen, Schlüssel jeder Art, aufgezeichnete Dokumente oder Filme, sowie Objekte, die der beruflichen Nutzung dienen, Laptops, Handys, Sportartikel, Musikinstrumente, Lebensmittel, Feuerzeuge, Kugelschreiber, Füller, Stifte, Zigaretten, Alkohol, Kunstobjekte, Kosmetikprodukte und Filme für Fotoapparate.
WAS IST DIE HÖHE UNSERER ENTSCHÄDIGUNGSLEISTUNG ?
Der in der Leistungsübersicht angegebene Betrag entspricht der maximalen Entschädigungsleistung für alle auftretenden Schäden während des Versicherungszeitraumes..
Ein Selbstbehalt pro Akte wird in der Leistungsübersicht angegeben.
WIE WIRD DIE HÖHE IHRER ENTSCHÄDIGUNGSLEISTUNG ERRECHNET ?
Sie werden bei Vorlage eines Belegs auf der Basis des Ersatzwertes von gleichwertigen oder gleichartigen Gegenständen nach Abzug eines Betrages der Wertminderung durch Abnutzung entschädigt.
Die Verhältnisregel aus dem französischen Versicherungsrecht nach Artikel L. 125-5 wird unter keinen Umständen angewendet.
Die Höhe unserer Entschädigungsleistung wird nach Abzug der eventuellen Kostenrückerstattung des Transportunternehmens und des Selbstbehalts errechnet..
WAS SIND IHRE OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT EINES VERSICHERUNGSFALLES ?
Ihre Schadenserkläung muss uns in einem Zeitraum von fünf Arbeitstagen zugesandt werden, ausser bei Eintreten von höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen. Falls Sie diese Bedingung nicht erfüllen und für uns ein Nachteil aus dieser Situation entsteht, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und jedes Anrecht auf Entschädigung.
Ihrer Schadenserklärung müssen folgende Dokumente beigefügt werden :
. Die Bescheinigung einer zuständigen Behörde (Polizei, Gendarmerie, Transportunternehmen, Bordkommissar…), dass Sie ordnungsgemäss Anzeige erstattet oder eine Diebstahlserklärung eingereicht haben. Dieses wird bei Diebstahl während des Aufenthaltes oder bei Verlust durch ein Transportunternehmen verlangt;
. Vorbehaltsanmeldungen beim Beförderungsbetrieb (Schiffahrt, Luft-, Bahn-, Strassentransport) bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust Ihres Gepäckes oder Ihrer persönlichen Gegenstände während diese sic h im Gewahrsam eines Transportunternehmen befinden.
Bei Nichtvorlage der verlangten Unterlagen entfällt der Versicherungsschutz und Sie verlieren Ihren Anspruch auf Entschädigung.
Die Versicherungssummen gelten weder als Beweis für den Wert der versicherten Gegenstände noch als Beweis für das Existieren dieser Gegenstände. Als Beweis für die Existenz und den Wert der Gegenstände beim Eintreten des Versicherungsfalles , sowie um das Ausmass des Schadens festzustellen, müssen Sie alle Unterlagen, die sie besitzen, an uns weiterleiten.
Sollten Sie vorsätzlich ungenaue oder gefälschte Unterlagen als Nachweis vorlegen, oder versuchen uns mit Falschaussagen oder verschwiegenen Auskünften zu täuschen, verlieren Sie jedes Anrecht auf Entschädigung und werden strafrechtlich verfolgt.
WAS GESCHIEHT WENN SIE ALLE ODER EINEN TEIL IHRER GEPÄCKSTÜCKE ODER PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDE ZURÜCKERHALTEN ?
Sie müssen uns umgehend per Einschreiben über die Rückerstattung informieren :
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Wenn wir noch keine Entschädigung bezahlt haben, müssen Sie die Gegenstände( Gepäck, persönliche Gegenstände und sonstige Objekte) wieder in Besitz nehmen. In diesem Falle zahlen wir Ihnen lediglich eine Entschädigung für entstandene Beschädigungen oder für fehlende Gegenstände ;
- Wenn wir Ihnen schon eine Entschädigung ausgezahlt haben, haben Sie eine Frist von fünfzehn Tagen um eine Entscheidung zu treffen :
. entweder eine Besitzaufgabe der Gegenstände zu unserem Gunsten,
. oder die Rücknahme der genannten Gegenstände und die Rückerstattung der Entschädigung, die Sie bereits erhalten haben, abzügich eventueller Beträge für Beschädigungen oder fehlende Objekte.
Sollten Sie innerhalb der Frist von fünfzehn Tagen keine Wahl getroffen haben, gehen wir davon aus, dass sie sich für eine Besitzaufgabe entschieden haben.
ASSISTENZ RÜCKTRANSPORT
Falls Sie sich in einer der unten aufgeführten Situationen befinden, haben Sie Anrecht auf die in diesem Vertrag erwähnten angebotenen Leistungen. Informieren Sie uns durch einen Anruf (R-Gespräche aus dem Ausland), ein Fax, einen Telex oder ein Telegramm.
In allen Fällen entscheidet ausschliesslich der Arzt der GAN EUROCOURTAGE über die Art der Hilfeleistung und die zu treffenden Massnahmen. Nach einer Kontaktaufnahme zum örtlichen behandelnden Arzt und gegebenenfalls zu den Familienangehörigen veranlasst er alles Notwendige. Die Transportentscheidung , die Wahl des Transportmittels und die Wahl des Krankenhauses hängt nur von medizinischen Gründen und von den geltenden sanitären Vorschriften ab.
In keinem Falle kann GAN Eurocourtage die örtlichen Ersthilfeorganisationen ersetzen.
WELCHE GARANTIEN BIETEN WIR ?
KRANKENTRANSPORT ODER RÜCKTRANSPORT
Falls Sie krank oder verletzt sind und ihr Gesundheitszustand einen Transport erfordert, übernehmen wir die Kosten und organisieren den Rücktransport zu Ihrem Wohnort in Europa oder zu einem Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes. Diese Massnahmen sind abhängig von ihrem Gesundheitszustand.
Je nach Schwere der Krankheit oder des Unfalls, erfolgt der Rücktransport oder der Krankentransport unter ärztlicher Aufsicht, gegebenenfalls mit einem der unten genannten Transportmittel
:
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Sanitätsflugzeug
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Linienflugzeug , Zug, Schlafwagen, Schiff, Krankenwagen.
BEGLEITUNG BEIM KRANKENTRANSPORT ODER RÜCKTRANSPORT
Falls Sie unter den oben aufgeführten Bedingungen transportiert werden müssen, organisieren wir den Transport und übernehmen die zusätzlichen Transportkosten Ihrer versicherten Familienangehörigen oder einer durch diesen Vertrag versicherten Begleitperson , wenn die vorhergesehenen Fahrausweise nicht für eine frühzeitige Rückreise nach Europa benutzt werden können.
PRÄSENZ IM FALLE EINES KRANKENHAUSAUFENTHALTES
Falls Sie im Krankenhaus liegen und Ihr Gesundheitszustand den Rücktransport innerhalb von sieben Tagen nicht erlaubt, organisieren wir den Transport und übernehmen die Transportkosten von einem Familienangehörigen oder von einer von Ihnen ausgewählten Person, die in Europa geblieben ist, um Sie im Krankenhaus zu besuchen.
Wir erstatten ebenfalls die Hotelkosten dieser Person gemäss der in der Leistungstabelle aufgeführten Beträge.
VERLÄNGERUNG DES HOTELAUFENTHALTES
Falls Ihr Gesundheitszustand keinen Krankenhausaufenthalt und keinen Krankentransport erfordert und falls Sie nicht an dem ursprünglichen vereinbarten Datum abreisen können, übernehmen wir Ihre zusâtzlichen Hotelkosten sowie die Ihrer versicherten Familienangehörigen und der versicherten Begleitpersonen in Höhe des in der Leistungstabelle angegebenen Betrages. Sofern es Ihr Gesundheitszustand erlaubt, organisieren wir den Transport und übernehmen Ihre zusätzlichen Transportkosten und gegebenenfalls auch die Ihrer versicherten Familienangehörigen oder Begleitpersonen, die bei Ihnen geblieben ist. Dieses gilt wenn die vorhergesehenen Fahrausweise aufgrund dieses Ereignisses nicht für eine Rückreise nach Europa benutzt werden können.
HOTELKOSTEN.
Wir erstatten einer Begleitperson die Hotelkosten in der Höhe des in der Leistungstabelle angegebenen Betrages in den folgenden Fällen :
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Sie werden in ein Krankenhaus eingewiesen, das nicht in dem Ferienort liegt, der auf dem Reiseanmeldungsformular aufgeführt wird.
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Sie sterben und einer Ihrer Angehörigen möchte bis zur Überführung vor Ort bleiben, um alle Formalitäten zu erledigen.
ZUSÄTZLICHE ERSTATTUNG VON ÄRZTLICHEN BEHANDLUNGSKOSTEN, CHIRUGISCHEN EINGRIFFEN, MEDIKAMENTEN UND KRANKENHAUSAUFENTHALTEN IM AUSLAND.
Wir erstatten Ihnen den von der Krankenversicherung oder der Zusatzversicherung nicht erstatteten Restbetrag für die ausgelegten Behandlungskosten in Höhe der in der Leistungstabelle aufgeführten Beträge.
Falls Ihre Krankenversicherung für die ausgelegten Behandlungskosten nicht zahlt, schreitet unsere Versicherung ein und erstattet Ihnen die ausgelegten Behandlungskosten in Höhe der in der Leistungstabelle aufgeführten Beträge. Unter den gleichen Bedingungen erstatten wir ebenfalls kleine zahnärztliche Behandlungen in Höhe der in der Leistungstabelle aufgeführten Beträge.
Ein Selbstbehalt, der in der Leistungstabelle aufgeführt ist, wird pro Person und pro Ereignis von der Endschädigungssumme abgezogen (ausser für zahnärztliche Behandlungen).
ÜBERFÜHRUNG
Wir organisieren und übernehmen die Kosten für die Überführung der Leiche vom Urlaubsort in Frankreich (Mutterland) oder im Ausland bis zur Begräbnisstätte in Europa.
Wie erstatten ebenfalls die durch den Transport entstehenden Zusatzkosten, darunter die Sargkosten, in Höhe der in der Leistungstabelle aufgeführten Beträge.
Die Beerdigungskosten, das Geleit, die Einäscherung und alle daraus entsehenden Zusatzkosten in Europa müssen von der Familie des Verstorbenen bezahlt werden.
Wir organisieren den Transport und übernehmen die zusätzlichen Transportkosten für Ihre mitversicherten Familienangehörigen oder für eine versicherte Begleitperson, falls aufgrund dieses Rücktransports die ausgestellten Fahrausweise nicht mehr für eine Rückreise nach Europa benutzt werden können.
VORZEITIGE RÜCKKEHR
Falls Sie aus einen der unten aufgeführten Gründen Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen, übernehmen wir die zusätzlichen Transportkosten für Ihre mitversicherten Familienangehörigen oder für eine versicherte Begleitperson, falls aufgrund dieses Ereignisses die ausgestellten Fahrausweise nicht mehr für eine Rückreise nach Europa benutzt werden können.
Dieser Versicherungsschutz besteht in den folgenden Fällen :
- Schwere Krankheit, schwerer Unfall mit Krankenhauseinweisung oder Tod von einem Ihrer Familienangehörigen, von Ihrem beruflichen Vertreter, von der von ihnen zur Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder beauftragten Person oder einer behinderten Person, die Sie beherbergen, von Ihrem Vormund oder einer Person, die Sie ständig beherbergen.
- Starke materielle Schäden,von denen Ihre Wohnung oder Ihre gewerbiche Räume betroffen sind und die Ihre Anwesenheit zur Schadensfeststellung vor Ort erfordern und wenn diese einen Einbruch, einen Brand oder einen Wasserschaden als Ursache haben.
ERSTATTUNG DER SUCH- UND BERGUNGSKOSTEN
Wir übernehmen die Suchkosten im Meer und in den Bergen in der Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages, wenn aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignis Lebensgefahr für Sie besteht.
Allerdings besteht nur Anspruch auf Kostenerstattung, wenn die Rechnung von einem für diese Aktivitäten autorisierten Unternehmen ausgestellt wird.
SIE BRAUCHEN EINEN RECHTSBEISTAND IM AUSLAND
a) Zahlung der Honorare
Wir erstatten in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages, die Honorare der Anwälte oder anderer Rechtsvertreter, an die Sie sich zur Verteidigung Ihres Falles gewendet haben, wenn Sie unabsichtlich gegen die Gesetze Ihres Urlaubslandes verstossen haben.
b) Vorstrecken der Strafkaution
Im Falle eines unabsichtlichen Verstossens gegen die Gesetze Ihres Urlaubslandes, sie gezwungen sind eine Strafkaution an die zuständigen Behörden zu zahlen, strecken wir Ihnen die Summe in Höhe des in der Leistungstabelle aufgeführten Betrages vor.
Die versicherte Person muss den verauslagten Betrag innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des von der Versicherung ausgestellten Rückerstattungsantrages zurückzahlen.
Falls eine Rückzahlung der Strafkaution durch die Staatsbehörden vor dieser Frist stattfindet, sind Sie verpflichtet uns diese Summe schnellstens zu überweisen.
Arzneimittelversand
Übermittlung von dringenden Nachrichten
WELCHE SPEZIFISCHE AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN ASSISTENZLEISTUNGEN ?
In keinem Falle können wir die örtlichen Ersthilfeorganisationen ersetzen.
Zusätzlich zu den unter der Rubrik "WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN" aufgeführten Ausschlüssen, besteht kein Versicherungsschutz in folgenden Fällen :
- Rekonvaleszenz und zuvor bestehende Krankheiten oder Unfallverletzungen, die noch behandelt werden und bei Reiseantritt noch nicht geheilt sind,
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Zuvor bestehende Krankheiten, die sechs Monate vor dem Antrag auf Assistenz diagnostiziert und /oder ambulant oder stationär behandelt worden sind,
- Reisen zum Zweck einer Diagnoseerstellung und/oder einer Behandlung,
- Vorfälle, die auf eine Schwangerschaft zurückzuführen sind, ausser unvorhersehbare Komplikationen, alle Vorfälle ab der 32. Schwangerschaftswoche,
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Vorfälle, die auf Alkoholkonsum, Einnahme von Drogen und anderen Rausch- oder Betäubungsmittel ohne ärztliches Rezept zurückzuführen sind,
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Die Folgen eines Selbstmordversuches.
- PFür die Garantie der Kosten der ärztlichen Behandlung, der chirurgischen Eingriffen, der Arzneimittel und des Krankenhausaufenthaltes im Ausland :
.
Kosten, die durch eine Krankheit oder einen Unfall entstehen, der vor Beginn des Versicherungsschutzes schon bekannt war, abgesehen von unerwartet auftretenden Komplikationen,
.
Entstehende Kosten für die Behandlung eines pathologischen, physiologischen oder physischen Zustand, der schon vor Beginn des Versicherungsschutzes bekannt war, abgesehen von unerwartet auftretenden Komplikationen,
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Kosten für Optik, medizinische Apparaturen und Prothesen (Zahnprothesen, Hörgeräte und medizinische oder ästhetische Prothesen) oder sonstiges. Anfallende Kosten für diese Leistungen in Frankreich und den französischen Überseegebieten, auch wenn sie die Folge einer in Frankreich oder in Europa aufgetretenen Krankheit oder eines Unfalls sind,
. Kosten für Thermalkuren, Aufenthaltskosten in einem Sanatorium, Kosten für Krankengymnastik,
. Alle Kosten, die nicht vorher von uns genehmigt worden sind,
.
Folgen einer absichtlichen Verletzung der Vorschriften des besuchten Landes oder das Ausüben von Aktivitäten, die von den örtlichen Behörden verboten werden.
WAS SIND IHRE OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLES ?
Um Hilfe zu erhalten, kontaktieren Sie uns rund um die Uhr (24/24) :
Aus Frankreich :
01.45.16.77.18
Aus dem Ausland :
33.1.45.16.77.18
Vor dieser Nummer muss die internationale Vorwahl gewählt werden
Per Fax aus Frankreich : 01.45.16.63.92 oder 01.45.16.63.94
Per Fax aus dem Ausland : 33.01.45.16.63.92 oder 33.01.45.16.63.94
Vor dieser Nummer muss die internationale Vorwahl gewählt werden
e-mail : assistance@mutuaide.fr
und zum Erhalt unseres Einverständnisses zur Kostenübernahme, inklusive der medizinischen Kosten.
Für alle Anträge auf Entschädigung müssen Sie uns :
die ausgefüllte Schadenserklärung mit allen Belegen, die für die Klärung Ihres Versicherungsfalles erforderlich sind, einreichen.
Falls wir Ihren Transport oder Ihren Rücktransport organisiert haben, müssen Sie uns die ursprünglichen Fahrausweise senden. GAN EUROCORTAGE behält sich das Recht vor, frei über Ihre Tickets zu verfügen.
KOSTEN BEI EINEM AUFENTHALTSABBRUCH
WELCHE GARANTIEN BIETEN WIR ?
Nach einem aus medizinischen Gründen notwendigen Rücktransport, der von GAN Eurocourtage oder einer anderen Gesellschaft für Reiseassistenz erfolgte, erstatten wir Ihnen, Ihren versicherten Familienangehörigen oder einer mitversicherten Begleitperson zeitanteilig die bereits bezahlten und nicht beanspruchten Reisekosten (ohne Transport) ab der Übernachtung nach dem Ereignis, dass den Rücktransport verursacht hat.
Selbst wenn ein Familienangehöriger, der nicht an der Reise teilnimmt, einen Unfall erleidet, stirbt oder bei dieser Person eine schwere Krankheit auftritt, und Sie aus diesen Gründen Ihren Aufenthalt abbrechen müssen und wir Ihren Rücktransport organisieren, erstatten wir Ihnen, Ihren versicherten Familienangehörigen oder einer mitversicherten Begleitperson zeitanteilig die bereits bezahlten und nicht beanspruchten Reisekosten (ohne Transport) ab der Übernachtung , die dem Datum der frühzeitigen Rückreise folgt.
Wir erstatten ebenfalls bei Diebstahl, bei starken materiellen Schäden durch Brand, Explosion, Wasserschäden oder Naturkräfte, von denen Ihre Wohnung oder Ihre gewerbiche Räume betroffen sind und die Ihre Anwesenheit zur Schadensfeststellung vor Ort erfordern. Wir erstatten Ihnen, Ihren versicherten Familienangehörigen oder einer mitversicherten Begleitperson zeitanteilig die bereits bezahlten und nicht beanspruchten Reisekosten (ohne Transport) ab der Übernachtung , die dem Datum der frühzeitigen Rückreise folgt.
UNSERE AUSSCHLÜSSE
Abgesehen von den unter den Allgemeinen Bedingungen aufgeführten Ausschlüssen entfällt der Versicherungsschutz bei einem Aufenthaltsabbruch aus folgenden Gründen :
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Schönheitsbehandlung, Kur, freiwilliger Schwangerschaftsabbruch, In Vitro Fertilisation und die Folgen ;
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Psychische Krankheit, Geisteskrankheit, Depressionen ;
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Epidemien.
WAS SIND IHRE OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT EINES VERSICHERUNGSFALLES ?
Sie müssen :
·
an PRESENCE ASSURANCE TOURISME alle notwendigen Dokumente, die der Klärung und der Feststellung Ihres Versicherungsfalles dienen, senden. Sie müssen ebenfalls Beweise für die Höhe und die Begründetheit ihrer Schadensansprüche liefern.
Velangt werden in jedem Fall die Originale der Rechnungen des Reiseveranstalters, auf der einzeln alle Dienstleistungen an Land und alle Beförderungsleistungen aufgezählt werden.
Die Weitergabe aller medizinischen Auskünfte an unseren Vertrauensarzt ist für die Klärung Ihres Versicherungsfalles notwendig.
PRIVATHAFTPFLICHT-VERSICHERUNG
WELCHE GARANTIEN BIETEN WIR ?
Wir erstatten die finanzielllen Folgen im Rahmen der Privathaftpflicht des Versicherten, die durch enstandene körperliche oder materielle Schäden und immaterielle Folgeschäden auftreten. Diese Schäden sind unabsichtlich einem Dritten zugefügt worden, der kein Familienangehöriger und kein Versicherter ist und keine Person oder kein Tier, für die Sie verantwortlich sind. Der in der Leistungsübersicht angegebene Betrag entspricht der maximalen Entschädigungsleistung für die auftretenden Schäden während des Versicherungszeitraumes. Ein Selbstbehalt wird von der Entschädigung abgezogen.
UNSERE AUSSCHLÜSSE
Zusätzlich zu den unter der Rubrik "WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN" aufgeführten Ausschlüssen, besteht kein Versicherungsschutz in folgenden Fällen :
- Schäden, die Sie absichtlich veranlasst oder verursacht haben,
- Schäden, die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges, eines Segelbootes, eines Motorbootes , eines Flugzeuges oder eines Flugapparates entstehen,
- Schäden, die durch berufliche Nutzung entstehen,
- Folgen von Sach- und Personenschäden von denen der Versicherte, seine Familienangehörigen oder jeder andere Person, die durch diesen Vertrag mitversichert ist, betroffen sind,
- Immaterielle Schäden, ausser wenn diese die direkte Folge von versicherten, unabsichtlichen Sach-oder Personenschäden sind.
- Schäden, die durch das Ausüben von Luftsportarten oder durch die Jagd entstehen.
WELCHE EINSCHRÄNKUNGEN GIBT ES FÜR DEN VERSICHERUNGSSCHUTZ ?
VERGLEICH – ÜBERNAHME DER HAFTUNG
Sie dürfen unter keinen Umständen die Haftung übernehmen oder einem Vergleich zustimmen ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis.
Die einfache Anerkennung von Tatbeständen wird nicht als Schuldeingeständnis angesehen, genauso wenig wie die Tatsache, dass man einem Opfer Erste Hilfe leistet, zu der jeder Bürger verpflichtet ist.
Sie müssen uns innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen, ausser bei Fällen von höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen, über die Tatbestände informieren, für die Sie eventuell haften müssen. Falls Sie diese Frist nicht einhalten, entfällt Ihr Versicherungsschutz.
GERICHTSVERFAHREN
Falls eine Klage gegen Sie eingereicht wird, übernehmen wir Ihre Verteidigung und führen den Prozess für alle Tatbestände und Schäden, die unter die Leistungen des vorliegenden Vertrages fallen.
Sie können sich jedoch unseren rechtlichen Schritten anschliessen, sofern für Sie ein eigenes Interesse an einem solchen Verfahren für die nicht vertraglich geschützten Ereignisse besteht.
Die Tatsache der vorsorglichen Übernahme Ihrer Verteidigung darf nicht als Anerkennung eines Leistungsanspruches ausgelegt werden und impliziert keineswegs, dass wir die Folgeschäden von vertraglich ausgeschlossenen Ereignissen übernehmen.
Falls Sie nach Eintreten des Schadenfalles Ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, müssen wir die Entschädigung an die berechtigten Personen zahlen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, gegen Sie Klage auf Rückerstattung der gesamten an Sie ausgezahlten oder für Sie ausgelegten Beträge einzureichen.
RECHTSMITTEL
Folgende Rechtswege stehen Ihnen zur Verfügung :
- Vor den zivilen, Handels- oder Verwaltungsgerichten können wir Im Rahmen des vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes nach eigenem Ermessen Klagen einlegen,
- Vor den Strafgerichten können wir Anklagen nur mit Ihrer Zustimmung einreichen,
- Sollten nur zivilrechtliche Belange Gegenstand des Gerichtsverfahren sein, hat Ihre Verweigung der Zustimmung zum Beschreiten des Rechtsweges zur Folge, dass wir von Ihnen einen Schadenersatz in Höhe der für uns entstandenen Kosten fordern.
PROZESSKOSTEN
Wir übernehmen die Kosten für Gerichtsverfahren und andere Verwaltungs- und Regulierungskosten. Sollten Sie jedoch zur Zahlung eines Schadensersatzes veruteilt werden ,dessen Höhe die vertraglich vereinbarten Leistungen überschreitet, übernimmt jeder von uns anteilmässig die anfallenden Entschädigungskosten.
VERTRAG N° 78 373 773/8
MULTIRISIKOVERSICHERUNG
« ALLES AUSSER »
BITTE SENDEN SIE IHRE SCHADENSERKLÄRUNG AN :
PRESENCE ASSISTANCE TOURISME
BP2101 – 75771 PARIS CEDEX 16
Name : Vorname :
Adresse :
Plz : Stadt : Tel. :
Reisetermine :
Gesamtpreis der Reise : €
Erkläre* :
- r Stornierungskosten durch :
r Krankheit
r Unfall
r Tod
r Sonstiges (bitte präzisieren)
- r Beförderung zum Abreiseort
- r Gepäck :
r Verlust
r Diebstahl
r Schäden
- r Medizinische Kosten durch :
r Krankheit
r Unfall
- r Rechtsbeistand
- r Vorstrecken der Strafkaution
- r Kosten für den Reiseabbruch
- r Privathaftpflicht durch :
r Körperliche Schäden
r Materielle Schäden
* Kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an
Ort : Datum
Unterschrift :
DECLARATION DE SINISTRE PONCTUALITE
MELDUNG EINER FLUGVERSPÄTUNG
Loss claim for in case of
flight delay
VERTRAG N° 78 373 773/8
Partie à faire compléter par le guichet de la compagnie aérienne ou par les autorités de l’aéroport
Part to be filled in by the airline’s desk or by
the airport authorities
Folgende Felder müssen von dem Informationsschalter der Fluggesellschaft oder den Flughafenbehörden ausgefüllt werden
VOL ALLER / outward flight
Aéroport / Airport / Flughafen:
Compagnie aérienne / Airline / Fluggesellschaft :
Jour d’arrivée du vol
(JJ/MM/AAAA) / Arrival day of flignt (DD/MM/YYYY)
Initialement prévu / intialy expected / geplante Abflugzeit : ____/____/________
Réel / acutel day / wirkliche Abflugzeit : ____/____/________
Heure d’arrivée du vol (HH/MM) / arrival time of flignt (HH/MM) / Ankunftszeit des Fluges (HH/MM) :
Initialement prévu / intialy expected / geplante Ankunftszeit : ____h____
Réel / acutel time / wirkliche Ankunftszeit : ____h____
Cachet / Stamp / Stempel :
Partie à compléter par l’assuré / Folgende Felder müssen von dem Versicherten ausgefüllt werden
Name und Vorname des Versicherten :
Adresse des Versicherten :
PLZ :
Stadt :
Tel. :
Der Versicherte bestätigt die Genauigkeit und Wahrhaftigkeit seiner Angaben. Die Zahlung der Entschädigungsleistung für die Flugverspätung erfolgt gemäss der vertraglich festgelegten Bedingungen, von denen der Versicherte in den beigefügten Merkblättern Kenntniss genommen hat
Datum
Unterschrift
Das Formular muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rückreisedatum an folgende Adresse geschickt werden :
PRESENCE
ASSISTANCE TOURISME – BP 2101 – 75771 PARIS CEDEX 16
DECLARATION DE SINISTRE
PONCTUALITE
MELDUNG EINER FLUGVERSPÄTUNG
Loss claim for in case of
flight delay
VERTRAG N° 78 373 773/8
Partie à faire compléter par le guichet de la compagnie aérienne ou par les autorités de l’aéroport
Part to be filled in by the airline’s desk or
by the airport authorities
Folgende Felder müssen von dem Informationsschalter der Fluggesellschaft oder den Flughafenbehörden ausgefüllt werden
VOL RETOUR / Return flight
Aéroport / Airport / Flughafen:
Compagnie aérienne / Airline / Fluggesellschaft:
Jour d’arrivée du vol
(JJ/MM/AAAA) / Arrival day of flignt (DD/MM/YYYY)
Initialement prévu / intialy expected / geplante Abflugzeit : ____/____/________
Réel / acutel day / wirkliche Abflugzeit : ____/____/________
Heure d’arrivée du vol (HH/MM) / arrival time of flignt (HH/MM) / Ankunftszeit des Fluges (HH/MM) :
Initialement prévu / intialy expected / geplante Ankunftszeit : ____h____
Réel / acutel time / wirkliche Ankunftszeit :____h____
Cachet / Stamp / Stempel :
Partie à compléter par l’assuré
Name und Vorname des Versicherten :
Adresse des Versicherten :
PLZ :
Stadt :
Tel. :
Der Versicherte bestätigt die Genauigkeit und Wahrhaftigkeit seiner Angaben. Die Zahlung der Entschädigungsleistung für die Flugverspätung erfolgt gemäss der vertraglich festgelegten Bedingungen, von denen der Versicherte in den beigefügten Merkblättern Kenntniss genommen hat
Datum
Unterschrift
Das Formular muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Rückreisedatum an folgende Adresse geschickt werden :
PRESENCE
ASSISTANCE TOURISME – BP 2101 – 75771 PARIS CEDEX 16