
(NUR) REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
78 454 318/6
|
LEISTUNGEN |
BETRÄGE
|
STORNOKOSTEN
Selbstbehalt |
gemäss der Stornierungstabelle Maximal 6 100 € pro Person und
30 500 € pro Ereignis 30 € |
|
BEGINN |
ENDE DES VERSICHERUNGSSCHUTZES |
|
Stornierung : Am Tag des Vertragsabschlusses |
Stornierung : Beim Reiseantritt - Treffpunkt der Gruppen bei der Hinreise |
Die obenstehenden Leistungen beziehen sich auf die gesamte Dauer des Aufenthaltes und gelten maximal 90 Tage ab dem Reiseantritt, die Rechnung des Reiseveranstalter dient als Vorlage.
Damit der Versicherungsschutz bei der Stornierung der Reise gültig ist , muss der Vertrag gleichzeitig bei der Buchung oder vor dem Beginn der Stornogebührentabelle unterzeichnet werden
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Wie jeder Versicherungsvertrag erläutert dieser Vertrag gegenseitige Rechte und Pflichten. Er unterliegt den bestehenden Versicherungsgesetzen. Diese Rechte und Pflichten sind auf den folgenden Seiten aufgeführt.
DEFINITIONEN
VERSICHERTER
die versicherten Personen werden mit "Sie" bezeichnet unter der Bedingung, dass sie in Europa (EU, Schweiz, Norwegen oder dem Fürstentum Monaco) ihren ständigen Wohnsitz haben.
VERSICHERUNG / REISEASSISTENZUNTERNEHMEN
GAN Eurocourtage wird mit "wir" bezeichnet,
KRANKHEIT / UNFALL
Eine von einem Arzt festgestellte Verschlechterung des Gesundheitszustandes, die medizinische Behandlung erfordert und die Ausübung einer beruflichen Aktivität verbietet.
EUROPA
Unter Europa versteht man die Länder der europäischen Union, die Schweiz, Norwegen und das Fürstentum Monaco.
SELBSTBEHALT
Anteil, den der Versicherte im Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
WOHNORT
Unter Wohnort versteht man den ständigen Hauptwohnsitz : Ihr Wohnsitz muss in Europa (Länder der europäischen Union, Schweiz, Norwegen und das Fürstentum Monaco)
sein.
FAMILIENANGEHÖRIGE
Unter Familienangehörigen versteht man den Ehegatten, ein Kind, einen Bruder oder eine Schwester, den Vater, die Mutter, die Schwiegereltern, die Grosseltern, die Enkelkinder, Schwager und Schwägerinnen, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, und im Todesfalle von einem Onkel, einer Tante, einer Nichte oder eines Neffen.
KÖRPERLICHE SCHÄDEN
Alle körperlichen Schäden, die eine Person erleiden kann und die daraus entstehenden Konsequenzen.
MATERIELLE SCHÄDEN
Jede Verletzung, Zerstörung, Beschädigung oder Verlust einer Sache oder einer Substanz sowie jede körperliche Verletzung eines Tieres.
IMMATERIELLE FOLGESCHÄDEN
Alle finanziellen Verluste, die eine Folge der Entziehung eines Anspruches oder eines Rechtes sind, sowie der Abbruch der von einer Person oder einem Haus oder einer möblierten Wohnung gelieferten Leistung, oder der Verlust eines Gewinns, der die direkte Folge der garantierten körperlichen und materiellen Schäden ist.
WAS IST DER ÖRTLICHE GELTUNGSBEREICH DES VERTRAGES ?
Die im Rahmen dieses Vertrages aufgeführten Garantien und/oder Leistungen gelten weltweit.
WAS IST DIE VERTRAGSDAUER?
Die Garantie « Reiserücktritt » tritt am Tag des Vertragsabschlusses in Kraft und endet am Abreisetag (auf der Hinreise).
WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN ?
Kein Versicherungsschutz besteht sofern der Versichungsschaden folgende Ursachen hat :
. Epidemien, Naturkatastrophen und Umweltverschmutzung ;
. Bürgerkrieg oder Krieg, Massenaufstände, Unruhen, Streiks ;
. Bei freiwilliger Teilnahme des Versicherten an Unruhen oder Streiks ;
. Zerstörung des Atomkerns oder sonstige ionisierende Strahlung ;
. Alkoholkonsum, Trunkenheit, Einnahme von Medikamenten, Drogen, Rauschmittel, für die kein ärztliches Rezept vorliegt ;
. Wenn Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt haben ;
. Duelle, Wetten, Straftaten, Rauferei (ausser legitime Selbstverteidigung) ;
. Das Ausüben folgender Sportarten : Bobsleigh, Skeleton, Bergsteigen, Rodelwettkampf, Luftsportarten ausser Parasailing und ebenfalls die Sportarten, die im Rahmen einer Teilnahme am Training für Turniere oder offizielle Wettkämpfe von einem Sportverband organisiert sind.
. Abwesenheit von Risiken.
WIE WIRD DIE HÖHE IHRER ENTSCHÄDIGUNG ERRECHNET ?
Wenn die Höhe der Entschädigung nicht mit gegenseitigen Einverständniss festgelegt werden kann, wird sie von einem Experten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Rechte bestimmt.
Jeder von uns wählt einen Experten aus. Falls die Experten sich nicht einigen können, wird ein dritter Expert hinzugezogen und die Mehrheit der Stimmen entscheidet über die Höhe der Entschädigung.
Falls einer von uns keinen Experten wählt, oder die zwei Experten sich nicht über die Wahl eines dritten Experten einigen können, so wird der Expert vom Präsidenten des « Tribunal de Grande Instance » ernannt. Die Vertragspartner tragen jeweilig die Kosten und Honorare der Sachverständigen, und im gegebenen Fall die Hälfte der Kosten und Honorare des dritten Sachverständigen.
WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG DER ENTSCHÄDIGUNG ?
Die Auszahlung erfolgt in einen Zeitraum von 15 Tagen, wenn die Leistungspflicht im Grunde und in der Höhe festgestellt worden ist, entweder mit gegenseitigem Einverständniss oder durch ein Gerichtsurteil.
WAS SIND DIE OBLIEGENHEITEN IM FALLE EINER REKLAMATION ?
Falls Probleme auftreten, müssen Sie ihre Reklamation an folgende Adresse schicken :
Direction des Relations avec les
consommateurs – GAN Eurocourtage IARD
5-7 rue du Centre
Immeuble PIAZZA
Wenn die Meinungsverschiedenheit nach der Antwort unserer Gesellschaft andauert, können Sie den « Médiateur de la Fédération Française des Sociétés d'Assurances » um Rat bitten. Seine Adresse wird Ihnen auf Anfrage von der obenstehenden Adresse gegeben.
SUBROGATION
Nach der Zahlung Ihres Schadensersatzes und ausser der Entschädigung, die in Ihrem Vertag als Reiseunfallgarantie stipuliert wird, können wir ebenfalls Anspruch auf erhaltene Rechte, die Sie gegen Verantwortliche Dritte erhoben haben, erfordern.
Höhe dieser Subrogation ist gleich der an Sie gezahlten Entschädigung oder der Ihnen gelieferten Leistungen und kann diese nicht überschreiten.
WAS IST DIE VERJÄHRUNGSFRIST ?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab dem Datum des Autretens des Versicherungsfalles unter den vom « Code des Assurances » aufgeführten Artikeln L. 114-1und L. 114-2.
WAS SIND DIE AUSSCHLÜSSE BEIM EINTRETEN HÖHERER GEWALT ?
Wir können für unterlassene Leistungen in den folgenden Fällen nicht haftbar
gemacht werden : Bürgerkriege, Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Instabilität, Massenaufstände, Aufruhr, terroristische Angriffe,Represalien, Einschränkung im freien Personen- oder Güterverkehr, Streiks, Explosionen, Naturkatastrophen, nukleare Unfälle und Verspätungen bei der Ausführung von Dienstleistungen, die diese Ursachen zum Ursprung haben.
STORNOGEBÜHREN
WELCHE VERSICHERUNGSLEISTUNGEN BIETEN WIR ?
Wir erstatten Anzahlungen oder Summen, die von dem Reiseveranstalter verlangt worden sind, gemäss der Stornotabelle und nach Abzug der vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung ( die Bearbeitungsgebühren, die Visagebühren, die Versicherungskosten und die Flughafensteuer sind von der Rückerstattung ausgeschlossen) im Falle einer Stornierung vor dem Reiseantritt.
IN WELCHEM FALL SCHREITEN WIR EIN ?
In den unten aufgeführten Fällen schreitet unsere Versicherung ein (andere Motive sind vom Vertrag ausgeschlossen).
SCHWERE KRANKHEIT, SCHWERER UNFALL ODER TODESFALL
( Rezidiv, Verschlimmerung einer chronischen oder vorher schon existierenden Krankheit und deren Folgeerkrankungen, die Spätfolgen eines Unfalls, der vom dem Unterschreiben des Versichungsvertrages stattgefunden hat). Der Versicherungsfall tritt ein, wenn folgende Personen von diesen Ereignissen betroffen sind :
- die versicherte Person und deren rechtlicher Ehepartner;
-
Ihre Vorfahren oder Nachfahren bis zum zweiten Grad und/oder die ihres Ehepartners;
-
Ihre Geschwister, Schwager, Schwägerinnen, Schwiegersöhne und Schwiegertöchter;
im Todesfalle ihres Onkels, Tante, Nichten oder Neffen.
- Ihr beruflicher Vertreter, falls sein Name im Vertrag erwähnt wird,
-
Ihr gesetzlicher Vormund,
-
Die von Ihnen beherbergte Person,
- Die von Ihnen während der Reise beauftragte Person :
. zur Betreuung Ihrer minderjährigen Kinder, unter der Bedingung, dass ihr Name bei der Unterzeichnung des Vertrags erwähnt wird;
. zur Betreuung einer behinderten Person, unter der Bedingung, dass sie von Ihnen beherbergt wird und ihr Name bei der Unterzeichnung des Vertrages erwähnt wird;
Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn die Krankheit oder der Unfall es dem Versicherten nicht erlaubt, die Wohnung zu verlassen, ärztliche Behandlung erfordert und das Ausüben jeglicher beruflicher Aktivität verbietet.
KOMPLIKATIONEN WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT
-
die, das Ausüben einer beruflichen Aktivität strengsten verbieten oder sonstiges und unter der Bedingung, dass die Schwangerschaft nicht seit mehr als sechs Monaten vorliegt.
Oder
-
dass die Art der Reise nicht für Ihren Zustand geeignet ist unter der Bedingung, dass Sie keine Kenntniss von Ihrer Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Buchung Ihrer Reise hatten.
IMPFUNVERTRÄGLICHKEIT UND NEBENWIRKUNGEN DER IMPFUNG
VERLUST DES ARBEITSPLATZES AUFGRUND EINER UNERWARTETEN BETRIEBSBEDINGTEN KÜNDIGUNG DURCH DEN ARBEITGEBER
Dieses betrifft :
- Sie selbst,
- Ihren Ehepartner,
Unter der Bedingung, dass Sie keine Kenntnis von diesem Ereignis bei der Buchung der Reise oder beim Unterzeichnen dieses Vertrages hatten.
GERICHTSVORLADUNG NUR IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN
- Geschworener oder Zeuge;
- Berufung zum Experten,
Unter der Bedingung, dass der Termin Ihrer Gerichtsvorladung während des Reisezeitraumes liegt.
Unter der Bedingung, dass der Termin Ihrer Vorladung während des Reisezeitraumes liegt.
NACHZUHOLENDE PRÜFUNG
Falls durch eine nicht bestandene Prüfung (nur für Hochschulen), der Termin der Nachprüfung in die Reisezeit fällt. (nur unter der Bedingung, dass der Versicherte keine Kenntnis davon vor dem Unterzeichnen des Vertrages hatte.
SCHÄDEN AN PRIVATEN ODER GEWERBLICHEN RÄUMEN
Durch Feuer, Explosion und Wasser unter der Bedingung, dass die Räume zu mehr als 50 % zerstört sind.
DIEBSTAHL IN PRIVATEN ODER GEWERBLICHEN RÄUMEN
Unter der Bedingung, dass der Diebstahl in den 48 Stunden vor der Abreise begangen wurde und dass Ihre Anwesenheit erfordert wird.
Unter der Bedingung, dass der Schaden 48 Stunden vor Ihrer Abfahrt entstand und dass Sie sich deshalb nicht an den Urlaubsort oder den vom Veranstalter angegebenen Treffpunt begeben können.
AUFNAHME EINES VOM ARBEITSAMT VERMITTELTEN
ARBEITSVERHÄLTNISSES ODER EINES PRAKTIKUMS
Unter der Bedingung, dass der Versicherte beim Arbeitsamt als Arbeitsloser registriert war und dass der Arbeitsvertrag oder das Praktikum vor oder während der Reise beginnt.
Die Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages ist vom Versicherungsfall ausgeschlossen
STREICHUNG ODER ÄNDERUNG DES URLAUBS DURCH DEN ARBEITGEBER
Falls der Arbeitgeber plötzlich den von ihm schriftlich erlaubten Urlaub streicht oder die Daten ändert, ausgeschlossen von dieser Klausel sind Firmenbesitzer, Freiberufler, Künstler und Zeitarbeiter im Bereich Film, Fernsehen, Theater etc.
Eine Selbstbeteiligung von 25% wird von der Kostenrückerstattung abgezogen
BERUFLICHE VERSETZUNG
Die gegen Ihren Willen veranlasst wird und nicht auf einen von Ihnen gestellten Antrag beruht, Ausgeschlossen von dieser Klausel sind Firmenbesitzer, Freiberufler, Künstler und Zeitarbeiter im Bereich Film, Fernsehen, Theater etc.
Eine Selbstbeteiligung von 25% wird von der Kostenrückerstattung abgezogen
VERWEIGERUNG DES VISUMS DURCH DIE ZUSTÄNDIGE STAATSBEHÖRDE
Unter der Bedingung, dass Ihr Visum nicht schon zu früheren Zeiten von der zuständigen Staatsbehörde verweigert wurde. Ein Beleg der zuständigenBotschaft muss geliefert werden.
DIEBSTAHL VON PERSONALAUSWEIS, REISEPASS ODER DIE UNMÖGLICHKEIT EIN NEUES VISUM ZU BEANTRAGEN
Innerhalb von 48 Stunden vor dem Reiseantritt unter der Bedingung, dass diese Dokumente für die Reise unentbehrlich sind und bei Vorlage der von der zuständigen Polizei gelieferten Bestätigung Ihrer Diebstahlanzeige. WICHTIGER HINWEIS: Die Bestätigung Ihrer Diebstahlanzeige muss spätestens am Tag des Reiseantritts erstellt werden.
Eine Selbstbeteiligung von 25% wird von der Kostenrückerstattung abgezogen
STORNIERUNG DER REISE DURCH EINE BEGLEITPERSON
(maximal 9 Personen), die zur gleichen Zeit die Buchung durchgeführt haben und durch diesen Vertrag versichert sind. Unter der Voraussetzung, dass dem Versicherungsfall, eine der obenstehenden Ursachen zu Grunde liegt.
Falls die Person die Reise alleine antreten will, muss Sie die zusätzlichen Kosten tragen.
AUSSCHLÜSSE
Zusätzlich zu den unter der Rubrik " WELCHE GENERELLEN AUSSCHLÜSSE GIBT ES UNTER DEN VON UNS ANGEBOTENEN LEISTUNGEN", aufgeführten Ursachen besteht kein Versicherungsschutz bei folgenden Gründen der Stornierung :
-
Chronische psychische Erkrankungen, die medizinische Behandlung erfordern, auch wenn diese schubweise auftreten. Depressive Zustände, die eine klinische Behandlung von nicht mehr als drei Tagen zum Zeitpunkt der Reisestornierung, erfordern ;
- Vergessene Impfungen;
-
Fehlende Ausweispapiere aus jeglichem Grund (ausser bei Diebstahl innerhalb 48 Stunden vor dem Reiseantritt)t;
- Krankheiten oder Unfälle, die vorher festgestellt worden sind, ein Rezidiv, eine Verschlimmerung oder eine Krankenhauseinweisung zwischen dem Datum der Buchung der Reise und dem Datum der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages.
Generell besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Reise von einer Person storniert wird, die bei der Buchung der Reise oder bei der Unterzeichnung des Vertrages im Krankenhaus liegt.
WELCHE BETRÄGE ERSTATTEN WIR ?
Wir erstatten die vertraglich geschuldeten Stornokosten vom Tag des Eintritts des Versicherungsfalles an, gemäss der Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Reiseveranstalters und mit einer vertraglich festgelegten maximalen Summe für die Kostenrückerstattung und einem Selbstbehalt (siehe Tabelle der Kostenrückerstattung).
WELCHE FRIST MÜSSEN SIE ZUR MELDUNG DES VERSICHERUNGSFALLES EINHALTEN ?
1/ Nach Auftreten der ersten Symptome der Krankheit oder nach dem Eintreten des Versicherungsfalles sind Sie verpflichet SOFORT Ihren Reiseveranstalter zu informieren.
Falls Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt die Reise bei Ihrer Reiseagentur oder Ihrem Reiseveranstalter stornieren, erstatten wir Ihnen nur die Stornokosten, die bei Auftreten der ersten Symptome der Krankheit oder nach dem Eintritt des Unfalles gemäss der Stornokostentabelle des Reiseveranstalters, fällig waren. (siehe Allgemeine Verkaufsbedingungen des Reiseveranstalters).
2/ Falls der Schaden uns nicht direkt von der Reiseagentur oder dem Veranstalter gemeldet wird, sind Sie verpflichtet uns den Versicherungsfall in einem Zeitraum von fünf Arbeitstagen nach Eintritt des Versicherungsfalles zu melden. Zu diesem Zweck füllen Sie das diesem Versicherungsvertrag beigefügte Formular zur Schadenserklärung aus.
WAS SIND IHRE OBLIEGENHEITEN NACH EINTRITT DES VERSICHERUNGSFALLES ?
Die versicherte Person hat folgende Unterlagen mit der Schadenserklärung einzureichen :
-
Bei einer Krankheit oder einem Unfall, ein medizinisches Attest, das die Ursache, die Art und die Ernsthaftigkeit und die vorhersehbaren Folgen der Krankheit oder des Unfalls beschreibt,
- Bei Tod eine Sterbeurkunde und ein Auszug aus dem Geburtsregister,
- In allen anderen Fällen Belege oder andere Beweisstücke.
Alle Dokumente oder medizinische Atteste und Berichte, die für Ihren Versicherungsfall notwendig sind, sowie der von Ihrem Arzt ausgefüllte medizinische Fragebogen müssen in dem von uns beigefügten, vorgedruckten Umschlag an den Vetrauensarzt geschickt werden. Diesen vorgedruckten Umschlag senden wir Ihnen nach Erhalt Ihrer Schadenserklärung zu.
Falls Sie nicht im Besitz der erforderlichen Dokumente sind, müssen Sie diese von Ihrem behandelnden Arzt anfordern und uns diese in dem vorgedruckten Umschlag senden.
Sie müssen uns ebenfalls alle Auskünfte oder Dokumente, die zur Prüfung und Klärung Ihres Versicherungsfalles notwendig sind, übermitteln.
Insbesondere :
- Alle Fotokopien von ärztlichen Rezepten für Medikamente, Laboruntersuchungen oder sonstigen Untersuchungen und alle Dokumente, die deren Ausführung bescheinigen. In Frankreich müssen Sie zusätzlich die Vignetten der verschriebenen Medikamente liefern.
- Die Abrechnungen der Krankenkassen oder eines ähnlichen Versicherungsträgers, um die Erstattung der Kosten und die Zahlung des Krankengeldes zu bescheinigen,
- Das Original der bezahlten Rechnung der gebuchten Reise, das Ihnen der Reiseveranstalter ausgestellt hat,
- Die Nummer Ihres Versicherungsvertrages,
- Das Anmeldeformular für die gebuchte Reise, das von der Reiseagentur oder dem Veranstalter ausgestellt wurde,
- Im Falle eines Unfalls müssen Sie uns über die Ursachen und die Umstände informieren und uns die Namen und Adressen der Verantwortlichen sowie gegebenenfalls der Zeugen mitteilen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass Sie bei Vertragsabschluss mit der Begutachtung des Versicherungsfalles durch unseren Vertrauensarzt einverstanden sind. Wenn Sie diese Begutachtung ohne berechtigten Grund ablehnen, verlieren Sie den Anspruch auf unsere Versicherungsleistungen.
VERTRAG N° 78 454 318/6
(NUR) REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG
Bitte senden Sie Ihre Schadenserklärung an :
PRESENCE ASSISTANCE TOURISME
BP2101 – 75771 PARIS CEDEX 16
Name : Vorname :
Adresse :
Plz : Stadt : Tel. :
Reisetermine :
Gesamtpreis der Reise : €
Erkläre* :
-
r Stornierungskosten durch :
r Krankheit
r Unfall
r Tod
r Sonstiges
(bitte präzisieren)
* Kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld a
Ort : Datum
Unterschrift :